Buchführung, Revision und Steuerberatung

 

Liegt Ihnen der Gedanke an die Buchhaltung, den Jahresabschluss oder an die Steuererklärung auf dem Magen?
Wir können Ihnen helfen.

Wir unterstützen Sie in den Bereichen eingeschränkte Revision, Treuhand und Administration, Steuerberatung, Saläradministration sowie Buchhaltung.
Wir betreuen hauptsächlich kleine und mittlere Unternehmungen, Selbstständigerwerbende und Privatpersonen.

Verlässlich

Konzentrieren Sie sich auf Ihre Berufung, wir liefern das Fundament dafür.

Persönlich

Lassen Sie sich persönlich beraten. Ihr Vertrauen ist die Grundlage für eine langfristige Geschäftsbeziehung.

Massgeschneidert

Sie erhalten von uns massgeschneiderte Treuhandlösungen.
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Liquidationsgewinne

Der Bundesrat hebt das Dividendenverbot für Liquidationsgewinne bei Einzelunternehmen mit Covid-19-Härtefallhilfen auf. Liquidationsgewinne von Einzelunternehmen, die Covid-19-Härtefallhilfen erhalten haben, gelten nicht mehr als Verstoss gegen das Dividendenverbot. In der Praxis hat sich gezeigt, dass dieses absolute Dividendenverbot im Fall der Liquidation von Einzelunternehmen, z. B. wegen Erreichen des Pensionsalters des Unternehmers oder der Unternehmerin, zu besonderer Betroffenheit führen kann. Die Änderung betrifft nur Einzelunternehmen und gilt seit dem 1. Mai; für Kapital- und Kollektivgesellschaften bleibt das Verbot bestehen. Die neue Regelung kann, sofern kantonal möglich, auch rückwirkend angewendet werden.

E-Government

Das Meldeverfahren für kurzfristige Erwerbstätigkeiten von EU/EFTA- Arbeitskräften lässt sich jetzt zentral über EasyGov abwickeln. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) hat das Online-Portal EasyGov.swiss um das Meldeverfahren für kurzfristige Erwerbstätigkeit erweitert. Seit dem 17. März 2025 können Schweizer Arbeitgeber und ausländische Dienstleistungserbringer Meldungen für Arbeitseinsätze von bis zu 90 Tagen pro Kalenderjahr digital über EasyGov einreichen. Die Integration verbessert die Datenqualität, vereinfacht die Übermittlung an kantonale Behörden und stärkt die Kontrolle der Lohn- und Arbeitsbedingungen im Rahmen der flankierenden Massnahmen (FlaM).

Mehr Transparenz bei Mietverträgen

Ab Oktober müssen Vermieter in bestimmten Kantonen beim Abschluss neuer Mietverträge zusätzliche Angaben zum Referenzzinssatz und zur Teuerung machen. Ab dem 1. Oktober 2025 müssen Vermieter in Kantonen mit Formularpflicht im Anfangsmietzins-Formular neben dem bisherigen Mietzins auch die zuletzt geltenden Werte des Referenzzinssatzes und des Landesindexes der Konsumentenpreise (LIK) angeben. Ziel ist es, die Transparenz bei der Festlegung von Mietpreisen zu erhöhen und Mieterinnen und Mietern eine bessere Einschätzung sowie Anfechtung des Mietzinses zu ermöglichen. Die Neuerung betrifft insbesondere Kantone mit angespanntem Wohnungsmarkt wie Zürich, Genf, Basel und Lausanne. Für Staffelmieten entfällt künftig die Pflicht zur Nutzung eines amtlichen Formulars; [...]

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