Gesetzesrevision und Ausführungsbestimmungen zur Reform AHV 2021 gelten ab 1. Januar 2024. Damit tritt auch eine Änderung zum Bezug von Freizügigkeitsguthaben (2. Säule) in Kraft. Prüfen Sie jetzt Ihre Vorsorgesituation! Aktuell können Freizügigkeitsgelder frühestens fünf Jahre vor und spätestens fünf Jahre nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters bezogen werden. Frauen können demnach die Auszahlung bis zum 69. und Männer bis zum 70. Altersjahr aufschieben. Bis zur Auszahlung werden diese Gelder für die Einkommens- und Vermögenssteuer nicht berücksichtigt, anschliessend werden sie regulär besteuert. Bezieht jemand das Kapital, wird dieser Bezug getrennt vom übrigen Einkommen und zu einem tieferen Steuersatz besteuert. Ordentliches Rentenalter [...]
Leben, um zu arbeiten? Oder arbeiten, um zu leben? Die nachrückenden Generationen setzen die Prioritäten neu. Ein paar Tipps, wie man auch als kleineres Unternehmen am Ball bleiben kann. Grossunternehmen und staatliche Stellen ziehen bei der Mitarbeitersuche alle Register. Sie richten ihre Stellenangebote und Anstellungsbedingungen auf neue Ansprüche aus. Viele KMU haben nicht die Ressourcen, um in diesem «Wettrüsten» mitzuhalten. Aber auch sie müssen überlegen, wie sie für jüngere Arbeitnehmende attraktiv bleiben. Immer mehr Teilzeit Jüngere Arbeitnehmende legen mehr Wert darauf, Freizeit, Familie und Beruf im Gleichgewicht zu halten, als die vorangehenden Generationen. Als Arbeitgeber tut man gut daran, seine [...]
Die Vermögensverwaltung im Erwachsenenschutzrecht wird künftig für alle Beteiligten besser nachvollziehbar und einfacher zu handhaben. Mit der Neuregelung werden beispielsweise die Zuständigkeiten der beteiligten Personen klarer festgelegt. Ebenso werden bisher unzureichend definierte Begriffe stärker konkretisiert und einzelne Bestimmungen detaillierter ausgeführt. Insbesondere hält die überarbeitete Regelung die Grundsätze der Vermögensanlage und der Aufbewahrung von Wertsachen und Bargeld präziser fest. Neu ist explizit auf die anfallenden Gebühren zu achten. Weiter werden die zulässigen Anlagemöglichkeiten entsprechend den unterschiedlichen Bedürfnissen erweitert. Für die mit der Vermögensverwaltung beauftragten Personen und die Betroffenen selber werden die Regelungen besser nachvollziehbar und die Handhabung wird [...]