Hauptsitz
Baltrex Treuhand AG
Neubadrain 4
CH-4102 Binningen
Baltrex Treuhand AG
FMH Services Treuhand
Furkastrasse 87
CH-4054 Basel
Am 1. Januar 2024 tritt die Reform AHV 21 in Kraft. Sie beinhaltet auch die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer.
Ab ab 1. Januar 2024 gelten folgende Mehrwertsteuersätze:
Detaillierte Informationen finden Sie auf der Website der Schweizer Eidgenossenschaft: MWST-Info 19 Steuersatzerhöhung per 1. Januar 2024.
Klären Sie bereits jetzt ab, welche Massnahmen Sie für die Umstellung ergreifen müssen.
Falls Sie Fragen dazu haben, sind wir Ihnen gerne behilflich. Melden Sie sich über unser Kontaktformular.