Hauptsitz
Baltrex Treuhand AG
Neubadrain 4
CH-4102 Binningen
Baltrex Treuhand AG
FMH Services Treuhand
Furkastrasse 87
CH-4054 Basel
Nutzen Mitarbeitende ein Firmenfahrzeug zu privaten Zwecken, gilt dies nach dem deutschen Umsatzsteuergesetz als entgeltliche Vermietung eines Beförderungsmittels.
Diese Leistung muss seit dem 30. Juni 2013 am Ort des Empfängers versteuert werden. Nutzt ein deutscher Angestellter mit Wohnort in Deutschland das Firmenfahrzeug seines schweizerischen Arbeitgebers für Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsort oder für andere Privatfahrten, so muss sich das Schweizer Unternehmen in Deutschland registrieren und im Umfang der deutschen «1-Prozent-Regel» 19 Prozent USt entrichten.
Ebenfalls zu beachten sind in diesem Zusammenhang die seit dem 1. Januar 2014 verschärften Zollvorschriften. Das Fahrzeug darf nur noch für Fahrten im Rahmen der Unternehmenstätigkeit verwendet werden. Die Befugnis, das Firmenfahrzeug für private Zwecke zu nutzen, muss im Arbeitsvertrag oder in einer entsprechenden Beilage festgehalten sein. Fehlt ein solcher Hinweis, droht die Beschlagnahmung des Firmenfahrzeugs am Zoll und die Erhebung der Zollabgaben und eine Geldbusse.
Schweizer Unternehmer sollten prüfen, wo ihre Mitarbeiter ihren Wohnsitz haben, bevor sie ein Firmenfahrzeug zur privaten Nutzung zur Verfügung stellen. Befindet sich der Wohnsitz in Deutschland, ist eine steuerliche Registrierung beim Finanzamt Konstanz vorzunehmen.
Es ist zu beachten, dass der Mitarbeiter eine Kopie des Arbeitsvertrags oder eine Ergänzung zum Arbeitsvertrag im Firmenfahrzeug mitführt, damit er diese bei einer Kontrolle vorweisen kann.