Hauptsitz
Baltrex Treuhand AG
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Baltrex Treuhand AG
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Seit dem 1. Januar 2013 ist das neue Rechnungslegungsrecht in Kraft. Die Unternehmen müssen die neuen Bestimmungen ab dem Geschäftsjahr 2015 anwenden. Die Pflicht zur Erstellung des Anhangs besteht für alle juristischen Personen. Einzelunternehmen und Personengesellschaften sind in der Regel von der Anhangspflicht befreit.
Inhalt des Anhangs: Das Gesetz verlangt die Wiedergabe von Angaben über die in der Jahresrechnung angewandten Grundsätze. Ebenfalls werden Angaben, Aufschlüsselungen und Erläuterungen zu Positionen der Bilanz und der Erfolgsrechnung verlangt. Ebenfalls denkbar sind Angaben zur angewendeten Bewertungsmethode der Vorräte oder zur gewählten Abschreibungsmethode beim Anlagevermögen. Daneben sind folgende Neuerungen und Pflichtangaben relevant:
Auch wenn der Änderungsbedarf für die meisten Unternehmen gering ist, sind die notwendigen Anpassungen spätestens mit dem Jahresabschluss 2015 umzusetzen. Beschaffen Sie sich die notwendigen Informationen frühzeitig. Wir stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.
Quelle: Treuandsuisse Up/date Ausgabe 3/15