Coronavirus und Kurzarbeitsentschädigung: Was muss ich als Arbeitgeber wissen?

Aktuell stuft der Bundesrat die Situation in der Schweiz als „ausserordentliche Lage“ ein und hat verschärfte Massnahmen erlassen.

Die Massnahmen treffen verschiedene Arbeitgeber  mit voller Wucht. Von heute auf morgen müssen sie ihren Betrieb schliessen und die Mitarbeiter nach Hause schicken.

Was müssen Sie als Arbeitgeber in einer solchen Situation tun?

Sinn der Kurzarbeit

Kurzarbeit ist ein wirksames Instrument, um bei Fällen wie dem unerwarteten Auftreten des Coronavirus vorübergehende Beschäftigungseinbrüche auszugleichen. Ziel der Kurzarbeit ist es, Arbeitsplätze zu erhalten.

Durch die Kurzarbeitsentschädigung (KAE) wird ein anrechenbarer Arbeitsausfall angemessen entschädigt. Die KAE bietet dem Arbeitgeber eine Alternative zu drohenden Entlassungen.

Der Arbeitgeber spart damit die Kosten der Personalfluktuation (Einarbeitungskosten, Verlust von betrieblichem Know-how) und behält die kurzfristige Verfügbarkeit über die Arbeitskräfte.

Die Vorteile für die Arbeitnehmenden sind: Vermeidung von Arbeitslosigkeit, Bewahrung des umfassenden sozialen Schutzes innerhalb eines Arbeitsverhältnisses, Vermeidung von Betragslücken in der beruflichen Vorsorge.

Coronavirus kann ein Grund für Kurzarbeit sein

Das SECO erachtet das unerwartete Auftreten des neuen Coronavirus und dessen Auswirkungen als nicht zum normalen Betriebsrisiko gehörend. Somit können Unternehmen mit Verweis auf das Coronavirus KAE beantragen.

Aber:

  • Der generelle Verweis auf das neue Coronavirus reicht nicht aus, um einen Anspruch auf KAE zu begründen.
  • Vielmehr müssen die Arbeitgeber weiterhin glaubhaft darlegen, weshalb die in ihrem Betrieb zu erwartenden Arbeitsausfälle auf das Auftreten des Coronavirus zurückzuführen sind.

Fallkonstellationen für Kurzarbeit

Der Arbeitsausfall muss in einem adäquaten Kausalzusammenhang mit dem Auftreten des Virus stehen.

Beispielsweise kann man an folgende Konstellationen denken:

  • Betriebe werden auf behördliche Anordnung geschlossen;
  • Produktionseinbruch, weil Komponenten aus vom Coronavirus betroffenen Regionen wie bspw. China oder betroffenen Betriebe nicht mehr verfügbar sind (Import);
  • Produktionseinbruch, weil Produkte nicht mehr in vom Coronavirus betroffene Regionen wie bspw. China geliefert werden können (Export);
  • Warentransporte brechen ein;
  • Kundinnen und Kunden bleiben aus Angst vor Ansteckung aus (betrifft v.a. Gastronomie, Freizeit- und Vergnügungseinrichtungen, Reisebüros, Personentransportunternehmen usw.).

Fragenkatalog

Da für die meisten Arbeitgeber das Thema „Kurzarbeit“ Neuland ist, beantworten das Centre Patronal Bern in einem Merkblatt wichtige, praxisrelevante Fragen.

Laden Sie hier das Merkblatt "Kurzarbeit Info Centre Patronal" herunter.


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