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Im Bundesbeschluss vom 9. Februar 2014 über die Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur (FABI) war auch die Begrenzung der Fahrtkosten Unselbstständigerwerbender für den Weg zwischen Wohn- und Arbeitsort enthalten. Ab dem 1. Januar 2016 wird dieser Betrag bei der direkten Bundessteuer auf CHF 3000 begrenzt.
Steuerfolgen für Pendler: Ab dem 1. Januar 2016 können Pendler die Fahrtkosten bei einem Arbeitsweg von mehr als 10 km, der zweimal pro Tag mit dem Privatauto zurückgelegt wird, nicht mehr abziehen. Der Kanton BS wird die Begrenzung voraussichtlich übernehmen (Vorschlag Regierungsrat). Im Kanton BL ist die Obergrenze bisher kein Thema.
Steuerfolgen für Inhaber von Geschäftsfahrzeugen: Der Inhaber eines Geschäftsfahrzeugs hat neu den Weg zwischen Wohn- und Arbeitsort, der pro Tag mehr als 20 km beträgt, zusätzlich zum bereits im Lohnausweis deklarierten Privatanteil von 9,6 % vom Fahrzeugpreis zu versteuern.
Fazit: Durch die FABI-Vorlage erfahren Pendler, die nicht in der Nähe des Arbeitgebers wohnen, steuerlich einen finanziellen Nachteil. Unternehmen sollten prüfen, ob aus steuerlicher Sicht Geschäftsfahrzeuge noch sinnvoll sind oder ob ein Wechsel auf Privatfahrzeuge angezeigt ist. Wir unterstützen Sie gerne bei der Berechnung der vorteilhafteren Variante.
Beispiel: Mit der Einführung von FABI hat der Inhaber eines Geschäftsfahrzeugs neu den Weg zwischen Wohn- und Arbeitsort, der über 20 km beträgt, zusätzlich zum Privatanteil von 9,6 % zu versteuern. Die Berechnung sieht (für einen Arbeitsweg von 25 km, 220 Arbeitstagen/Jahr, 2 Fahrten/Tag und einem Auto-Kaufpreis von CHF 52 000) wie folgt aus:
Arbeitsweg 25 km × Anzahl Arbeitstage pro Jahr 220 × Anzahl Fahrten pro Tag 2 = jährlicher Arbeitsweg 11 000 km. Für den Kilometer werden 70 Rappen eingesetzt. Jährlicher Arbeitsweg 11 000 km × CHF 0.70 = Jahreskosten Arbeitsweg CHF 7700. Von diesen Jahreskosten können nun die maximal zulässigen Fahrtkosten von CHF 3000 abgezogen werden.
Die Steuerbemessung für den Inhaber des Geschäftsfahrzeugs sieht ab 2016 folgendermassen aus:
Privatanteil Geschäftsauto: 9,6 % von CHF 52 000 CHF 5000
+ Zusätzliche Einkünfte: Jahreskosten Weg zwischen Arbeits- und Wohnort CHF 7700
./. Fahrtkostenabzug: neu ab 01.01.2016 beschränkt CHF 3000
Total Aufrechnung ab 01.01.2016 CHF 9700
Der Privatanteil verdoppelt sich von CHF 5000 auf CHF 9700. Sollte auch der Wohnsitzkanton des Steuerpflichtigen die Fahrtkosten auf CHF 3000 beschränken, so kostet der Privatanteil bei einer angenommenen Steuerbelastung von 30 % jedes Jahr beinahe CHF 3000.
Quelle: TreuhandSuisse Up/date Ausgabe 2015