Hauptsitz
Baltrex Treuhand AG
Neubadrain 4
CH-4102 Binningen
Baltrex Treuhand AG
FMH Services Treuhand
Furkastrasse 87
CH-4054 Basel
Sie wollen früher in den Ruhestand gehen? Wir zeigen auf, wie Sie am besten vorgehen, worauf Sie achten müssen und welche finanziellen Aspekte Sie einbeziehen müssen.
Eine frühzeitige Planung ist wichtig, um den neuen Lebensabschnitt mit einem guten Gefühl anzugehen.
Frühpensionierung planen: Bereits mit 50 bis 55 Jahren sollten Sie sich erste Gedanken zur finanziellen Situation nach der Pensionierung machen.
Verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihr Vermögen (Immobilien, Kontoguthaben, 2. und 3. Säule, Wertschriften, Lebensversicherungen, Beteiligungen usw.) und Ihre Schulden (Hypothek usw.).
Erstellen Sie ein Budget für die Zeit nach Ihrer Pensionierung: Reichen die Einnahmen, um die Ausgaben zu decken? Jetzt bleibt noch Zeit, um Weichen zu stellen und Lücken zu schliessen.
Woran sie bei der Planung fünf Jahre vor der Pensionierung denken sollten:
Beim Einkauf in die Pensionskasse ist zu beachten, dass nach einem Einkauf eine dreijährige Sperrfrist für Kapitalbezüge gilt.
Aus steuerlicher Sicht ist ein Kapitalbezug auf Dauer vorteilhafter als eine Rente, die Sie vollumfänglich als Ein - kommen versteuern müssen.
Der Kapitalbezug wird nur einmalig besteuert, und zwar separat vom übrigen Einkommen zu einem tieferen Satz. Hingegen fällt in diesem Fall die Witwen-/Witwerrente weg.
«Ein frühzeitiger Berufsausstieg kostet etwas; aber mit der richtigen Planung ist er meistens möglich.»
Ein Kapitalbezug lohnt sich vor allem dann, wenn von einer geringen Lebenserwartung ausgegangen werden muss.
Bei Langlebigkeit wiederum fährt man mit einer Rente – beim momentan hohen Umwandlungssatz von 6,8 Prozent für den obligatorischen Teil des Vorsorgeguthabens – besser.
Für viele Pensionierte ist die beste Variante eine Kombination aus Kapitalbezug und Rente.
Kapital aus der Säule 3a kann man sich bis zu fünf Jahre vor dem regulären AHV-Alter auszahlen lassen, genau wie Guthaben auf Freizügigkeitskonten oder -policen.
Wenn Sie Ihre Bezüge aus der 2. und 3. Säule über mehrere Jahre staffeln, ergibt sich teilweise eine hohe Steuerersparnis.
Zu beachten ist, dass es hier grosse kantonale Unterschiede gibt.
Einzahlungen in die Säule 3a können Sie übrigens bis kurz vor dem Zeitpunkt Ihrer Pensionierung tätigen.
Woran sie bei der Planung mindestens ein Jahr vor dem Pensionierungszeitpunkt denken sollten:
Die AHV-Rente können Sie wahlweise ein oder zwei Jahre vor dem ordentlichen Pensionierungsalter beziehen.
Sie haben zwei Optionen:
Private Ersparnisse inklusive Säule-3a-Guthaben eignen sich oft besser, um Einkommenslücken zu überbrücken.
Auch Kapitallebensversicherungen eignen sich gut, wenn sie während der Frühpensionierung zur Auszahlung kommen; eine vorzeitige Auflösung der Police lohnt sich hingegen nicht.
Die Leistungen der Pensionskasse werden sofort nach Aufgabe der Erwerbstätigkeit fällig.
Bei einer Frühpensionierung fällt das Alterskapital geringer und der Umwandlungssatz tiefer aus.
Je nach Reglement der Pensionskasse kann die Leistungskürzung durch einen freiwilligen Einkauf ausgeglichen werden. Oder aber Ihr Arbeitgeber unterstützt Sie mit einer Überbrückungsrente finanziell.
Ein praktischer Tipp: Lassen Sie sich die voraussichtliche Altersrente für den gewünschten Pensionierungszeitpunkt von der AHV-Ausgleichskasse und der Pensionskasse berechnen
Als Alternative zur Frühpensionierung bietet sich eine schrittweise Teilpensionierung an.
Sie bezahlen weiter Pensionskassenbeiträge im Umfang des reduzierten Erwerbseinkommens und bleiben weiter gegen Tod und Invalidität abgesichert.
Dank des Teilzeiteinkommens fallen für den nicht erwerbstätigen Ehepartner in der Regel auch keine AHV-Beiträge an.