Lohngleichheitsanalyse

Am 1. Juli 2020 treten die Änderungen des Gleichstellungsgesetzes in Kraft. Bis Juni 2021 müssen Unternehmen ihre erste Lohngleichheitsanalyse einreichen.

Die neuen Bestimmungen im Gleichstellungsgesetz verpflichten Unternehmen mit 100 und mehr Angestellten, eine betriebsinterne Lohngleichheitsanalyse durchzuführen.

Lohngleichheitsanalyse: Das müssen Sie wissen

  • Die Lohngleichheitsanalyse muss durch eine unabhängige Stelle überprüft werden.
  • Die Mitarbeitenden müssen über das Ergebnis informiert werden.
  • Ab Inkrafttreten haben die Unternehmen ein Jahr Zeit, ihre Analyse durchzuführen.
  • Danach muss die Lohngleichheitsanalyse alle vier Jahre wiederholt werden, es sei denn, die Analyse zeigt auf, dass kein unerklärbarer systematischer Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern feststellbar ist.

Aufgrund der sogenannten Sunset-Klausel treten die Bestimmungen auf den 1. Juli 2032 automatisch wieder ausser Kraft.

Details zur Lohngleichheitsanalyse, zum Gleichstellungsgesetz und was Sie als Unternehmen dazu wissen müssen, erfahren Sie hier auf der Website der Schweizerischen Eidgenossenschaft.

Quelle: Up/Date April 2020

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