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Am 1. Juli 2020 treten die Änderungen des Gleichstellungsgesetzes in Kraft. Bis Juni 2021 müssen Unternehmen ihre erste Lohngleichheitsanalyse einreichen.
Die neuen Bestimmungen im Gleichstellungsgesetz verpflichten Unternehmen mit 100 und mehr Angestellten, eine betriebsinterne Lohngleichheitsanalyse durchzuführen.
Aufgrund der sogenannten Sunset-Klausel treten die Bestimmungen auf den 1. Juli 2032 automatisch wieder ausser Kraft.
Details zur Lohngleichheitsanalyse, zum Gleichstellungsgesetz und was Sie als Unternehmen dazu wissen müssen, erfahren Sie hier auf der Website der Schweizerischen Eidgenossenschaft.
Quelle: Up/Date April 2020