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Ab 1. Januar 2019 ersetzt die neue geräteunabhängige Radio- und Fernsehenabgabe die heutige Emfpangsgebühr. Das sind die Folgen:
Die neue Abgabe für Radio und Fernsehen bei Haushalten und Unternehmen gilt ab 1. Januar. Die heutige Empfangsgebühr wird auf Ende 2018 beendet.
Die Abgabe für Radio und Fernsehen beträgt 365 Franken je Privathaushalt und Jahr, ein Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 500'000 Franken bezahlt je nach Umsatz zwischen 365 und 35'590 Franken pro Jahr.
Nachdem die Revision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) in der Volksabstimmung vom 14. Juni 2015 angenommen wurde, hat der Bundesrat am 18. Oktober 2017 den Systemwechsel auf den 1. Januar 2019 festgelegt und die Höhe der neuen Abgabe bestimmt.
* Alters- und Pflegeheime, Wohnheime, Strafanstalten, Internate, Asylunterkünfte, u.a.
Ab 2019 hängt die Abgabepflicht eines Haushalts und eines Unternehmens nicht mehr davon ab, ob Radio- und Fernsehgeräte in einem Haushalt oder in einem Unternehmen vorhanden sind.
Auch wer kein Radio- oder Fernsehgerät hat, muss neu zahlen.
Die neue Abgabe für Radio und Fernsehen ist geräteunabhängig und grundsätzlich von jedem Haushalt und von jedem Unternehmen zu entrichten.
Der Gesetzgeber hat folgende Befreiungsmöglichkeiten vorgesehen:
Eine Gruppe von Unternehmen zahlt nur eine Abgabe, die auf der Grundlage des Gesamtumsatzes aller Unternehmen der Gruppe berechnet wird, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 500'000 Franken sind nicht abgabepflichtig.
Ein Unternehmen in der tiefsten Abgabekategorie, d.h. mit weniger als 1 Mio. Franken Umsatz, erhält auf Gesuch hin die Abgabe zurückerstattet, wenn dieses im betreffenden Jahr keinen oder nur einen geringen Gewinn erzielt hat.
Jeder Haushalt und jedes Unternehmen zahlt die Abgabe nur noch einmal und ist für Zweitwohnsitz, Ferienwohnungen und Filialen nicht mehr abgabepflichtig.
Keine zusätzlichen Abgaben für Zweitwohnsitz, Ferienwohnungen und Filialen.
Erhoben wird die Abgabe für Radio und Fernsehen bei den Haushalten von der Serafe AG, bei den Unternehmen von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV).
Die Serafe AG und die ESTV werden die Haushalte bzw. die Unternehmen rechtzeitig vor der Einführung über die neue Radio- und Fernsehabgabe informieren, insbesondere auch über die Möglichkeiten zur Befreiung und Erleichterung von der Abgabepflicht. Entsprechende Gesuche können daher vorläufig noch nicht eingereicht werden.
Antworten zu häufigen Fragen zur Anpassung des Erhebungssystems finden sich auf der Website des BAKOM.
Quelle: Bundesamt für Kommunikation BAKOM.