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Ab 1. Januar 2020 erhöht sich der Umlagebeitrag auf den Prämien für die Unfallversicherung. Dies betrifft Arbeitgeber wie Arbeitnehmer.
Am 19. Mai 2019 wurde das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) vom Volk angenommen. Es tritt auf Anfang 2020 in Kraft.
Gemäss Unfallversicherungsgesetz bezahlt man als Arbeitgeber die Prämien für Berufsunfälle.
Die Prämien für Nichtberufsunfälle gehen zulasten des Arbeitnehmers. Auf den 1. Januar 2020 werden diese Beiträge erhöht.
Der Umlagebeitrag steigt von 2 auf 5 Prozent der Nettoprämien für die Berufsunfall- und Nichtberufsunfallversicherung.
Achten Sie als Arbeitgeber darauf, dass Sie die Prämiensätze in Ihren Lohnsystemen rechtzeitig anpassen.
Der Umlagebeitrag dient dazu, den Teuerungsausgleich auf langfristigen Leistungen (v. a. Invaliden- und Hinterlassenenrenten) zu finanzieren.
Quelle: Up/Date