Hauptsitz
Baltrex Treuhand AG
Neubadrain 4
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Baltrex Treuhand AG
FMH Services Treuhand
Furkastrasse 87
CH-4054 Basel
Energetische Sanierungsmassnahmen an der selbst bewohnten Liegenschaft sind steuerlich interessant, weil sie abzugsfähig sind. Unklarheit herrscht zuweilen, wenn es um die Realisation einer eigenen Photovoltaikanlage (PV-Anlage) geht.
An Dach- und Fassadenflächen, die sich für den Einbau einer PV-Anlage eignen, mangelt es in der Schweiz nicht. Bei der Planung der Photovoltaikanlage (PV-Anlage) sollte man als Immobilienbesitzer auch die steuerlichen Aspekte einkalkulieren. Das ist nicht immer leicht, weil es grosse kantonale Unterschiede gibt.
Wer auf einer bestehenden Liegenschaft eine PV-Anlage realisiert, kann die damit verbundene Investition in fast allen Kantonen steuerlich abziehen.
Wird bei einem Neubau oder im Rahmen einer Totalsanierung eine PV-Anlage realisiert, geht das nicht.
Wie lange eine Liegenschaft schon bestehen muss, damit man von der steuerlichen Abzugsfähigkeit profitiert, ist kantonal unterschiedlich. Der Kanton Zürich, der diesen Punkt kürzlich explizit geregelt hat, setzt die Grenze bei einem Jahr.
Viele Kantone unterstützen Immobilienbesitzer beim Einbau einer PV-Anlage mit Fördergeldern.
Wichtig ist, dass man diese Beträge in der Steuererklärung korrekt deklariert:
Auch die Einspeisevergütung, d. h. die Abgeltung für den Stromüberschuss, den man ins öffentliche Netz einspeist, muss man in der Steuererklärung korrekt angeben.
Die entsprechende Gutschrift des Elektrizitätswerks gilt aus steuerlicher Sicht ebenfalls als Einkommen. Die konkreten Anforderungen an die Deklaration sind aber von Kanton zu Kanton sehr unterschiedlich.
Vor dem Entscheid für eine PV-Anlage empfiehlt es sich, alle finanziellen Aspekte sorgfältig zusammenzutragen, um ein Gesamtbild zu gewinnen.
Der Bund (energieschweiz.ch) und die Kantone stellen ein reichhaltiges Informations-, Beratungs- und Förderangebot zur Verfügung.
Verlässliche Informationen über die geltende steuerliche Handhabung finden Sie beim kantonalen Steueramt oder bei einem qualifizierten Steuerberater.