Hauptsitz
Baltrex Treuhand AG
Neubadrain 4
CH-4102 Binningen
Baltrex Treuhand AG
FMH Services Treuhand
Furkastrasse 87
CH-4054 Basel
Ab 1. Januar 2016 gelten die folgenden Beiträge und Leistungen:
1. Säule, AHV/IV/EO – Beiträge Unselbstständigerwerbende
Beitragspflicht: ab 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahrs
AHV 8,40 %
IV 1,40 %
EO 0,45 %
Total des AHV-Bruttolohns (ohne Familienzulagen) 10,25 %
Je ½ der Prämien zulasten Arbeitgeber / Arbeitnehmer.
1. Säule, AHV/IV/EO – Beiträge Selbstständigerwerbende
Maximalsatz 9,65 %
Maximalansatz gilt ab einem Einkommen von (pro Jahr) CHF 56 400
Unterer Grenzbetrag (pro Jahr) CHF 9 400
Für Einkommen zwischen 56 400 und 9400 CHF kommt die sinkende Beitragsskala zur Anwendung.
Nicht Erwerbstätige und Personen ohne Ersatzeinkommen bezahlen pro Jahr den Mindestbeitrag von CHF 478
Beitragspflicht: ab 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahrs.
Beitragsfreies Einkommen
Für AHV-Rentner (pro Jahr) CHF 16 800
Nur auf Verlangen des Versicherten abzurechnen, auf geringfügigem Entgelt pro Jahr und Arbeitgeber. CHF 2 300
Davon ausgenommen sind Kunstschaffende und Personen, die im Privathaushalt arbeiten (z. B. Reinigungspersonal).
Pers. bis Ende 25. Altersjahr, deren Einkommen aus Tätigkeit in Privathaushalten 750 CHF nicht übersteigt, CHF 750
sind neu von der AHV-Beitragspflicht befreit. Die jungen Erwachsenen können aber verlangen, dass Arbeitgeber- und
Arbeitnehmerbeiträge mit der AHV abgerechnet werden.
1. Säule – Arbeitslosenversicherung
Beitragspflicht: alle AHV-versicherten Arbeitnehmer
Bis zu einer Lohnsumme von (pro Jahr) CHF 148 200
ALV-Beitrag je ½ zulasten Arbeitgeber / Arbeitnehmer 2,20 %
Solidaritätsbeitrag bei einer Lohnsumme ab über 148 200 CHF (pro Jahr)
ALV-Beitrag je ½ zulasten Arbeitgeber / Arbeitnehmer 1,00 %
1. Säule – AHV-Altersrenten
Minimal (pro Monat) CHF 1 175
Maximal (pro Monat) CHF 2 350
Maximale Ehepaarrente (pro Monat) CHF 3 525
Die Rente kann um maximal zwei Jahre vorbezogen werden, Kürzungssatz 6,8 % (pro Jahr).
2. Säule – berufliche Vorsorge
Beitragspflicht: ab 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahrs für die Risiken Tod und Invalidität.
Ab 1. Januar nach Vollendung des 24. Altersjahrs zusätzlich auch Alterssparen.
Eintrittslohn pro Jahr CHF 21 150
Minimal versicherter Lohn nach BVG pro Jahr CHF 3 525
Oberer Grenzbetrag nach BVG pro Jahr CHF 84 600
Koordinationsabzug pro Jahr CHF 24 675
Maximal versicherter Lohn nach BVG pro Jahr CHF 59 925
Gesetzlicher Mindestzinssatz 1,25 %
2. Säule – Unfallversicherung
Beitragspflicht Berufsunfall: alle Arbeitnehmer inkl. Praktikanten, Lernende etc.
Beitragspflicht Nichtberufsunfall: Alle Arbeitnehmer, deren wöchentliche Arbeitszeit bei einem Arbeitgeber mindestens
acht Stunden beträgt, sind auch gegen Nichtberufsunfall zu versichern.
Maximal versicherter UVG-Lohn pro Jahr CHF 148 200
Prämien Berufsunfall zulasten Arbeitgeber
Prämien Nichtberufsunfall zulasten Arbeitnehmer.
3. Säule – gebundene Vorsorge (freiwillig)
Die gebundene Vorsorge 3a kann maximal fünf Jahre über das ordentliche Rentenalter (64./65. Altersjahr) hinaus geäufnet werden, die Beiträge
sind vom steuerbaren Einkommen abziehbar. Die Voraussetzungen sind, dass weiterhin eine Erwerbstätigkeit besteht und ein AHV-pflichtiges
Einkommen abgerechnet wird.
Steuerbegünstigte Einlagen in die gebundene Säule 3a können auch von AHV-Rentnern geleistet werden, die einen AHV-Lohn
von weniger als 1400 CHF pro Monat beziehen und somit keine AHV-Beiträge abrechnen.
Erwerbstätige mit 2. Säule CHF 6 768
Erwerbstätige ohne 2. Säule maximal 20 % des Erwerbseinkommens, höchstens CHF 33 840
Quelle: Treuandsuisse Up/date Ausgabe 3/15