Hauptsitz
Baltrex Treuhand AG
Neubadrain 4
CH-4102 Binningen
Baltrex Treuhand AG
FMH Services Treuhand
Furkastrasse 87
CH-4054 Basel
Websites von Unternehmen müssen verschiedene rechtliche Anforderungen erfüllen. Zu den wichtigsten gehört die Datenschutzerklärung. Wir zeigen, was Sie beachten müssen.
Auf die Erhebung und Bearbeitung von Personendaten durch Schweizer Unternehmen ist in erster Linie das Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) anwendbar. Zusätzlich müssen viele Unternehmen auch die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) beachten: wenn sie ihr Waren- oder Dienstleistungsangebot an Kunden in der EU richten und Personendaten dieser Kunden bearbeiten; oder wenn sie das Verhalten von Personen in der EU beobachten (z. B. mittels Webtracking wie Google Analytics).
Im Kontext der Unternehmenswebsite ist das Datenschutzrecht dann massgebend, wenn bei der Nutzung der Website Personendaten erhoben und bearbeitet werden.
Darunter fallen zunächst Informationen, welche die Besucher selbst einbringen:
Die Besucher müssen in irgendeiner Form die Möglichkeit haben, explizit oderwenigstens implizit ihr Einverständnis zur Datenerhebung und -bearbeitung zu geben oder diese abzulehnen.
Unternehmen müssen die Besucher ihrerWebsite darüber informieren, was mit deren Daten geschieht. Hier kommt die Datenschutzerklärung ins Spiel.
Die Datenschutzerklärung muss verständlich und leicht zugänglich sein. Sie muss den Besuchern zur Kenntnis gebracht werden, bevor Personendaten über sie erhoben und bearbeitet werden. Eine Einwilligung ist jedoch nicht erforderlich. Die Datenschutzerklärung sollte v. a. folgende Fragen beantworten:
Je heikler eine Datenbearbeitung ist, desto ausführlicher und konkreter sollte die Datenschutzerklärung darauf eingehen.
Wenn Sie der EU-DSGVO unterstehen, ist es wichtig, dass die Datenschutzerklärung alle in der Verordnung vorgesehenen Punkte abdeckt, weil Sie als Website-Betreiber sonst angreifbar wären (z. B. durch Anwälte aus Deutschland).
Auf der Website von SwissAnwalt finden Sie einen kostenlosen Online-Generator, mit dem Sie mit wenigen Klicks eine auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Datenschutzerklärung erstellen können.
Es empfiehlt sich, die mit diesem Generator erstellte Datenschutzerklärung anschliessend von einem spezialisierten Juristen prüfen zu lassen.
Quelle: Treuhandsuisse Up/Date April 2019