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Die neuen Regelungen der IV sind am 1. Januar 2022 in Kraft getreten.
Die Gesetzesrevision bringt neben Verbesserungen für Kinder, Jugendliche und Menschen mit psychischen Problemen neu auch Massnahmen für mehr Qualität und Transparenz bei den medizinischen Begutachtungen.
Zudem wird ein stufenloses Rentensystem für die Bemessung des IV-Grads eingeführt; für die Rentenhöhe kommt es neu auf jedes Prozent des IV-Grads an: