Seit dem 1. Juni 2016 müssen Arbeitgeber den AHV-Ausgleichskassen neu eintretende Mitarbeiter nicht mehr systematisch innert 30 Tagen ab Stellenantritt melden . Die Anmeldung hat spätestens anlässlich der Lohnabrechnung zu Beginn des Folgejahres zu erfolgen. Ebenfalls aufgehoben wird der bisher zuhanden des Versicherten ausgestellte Versicherungsnachweis, womit der Anschluss bei der AHV-Ausgleichskasse bestätigt wurde. Quelle: Treuandsuisse Up/date Ausgabe 2/16
Ab 1.1.17 werden die Guthaben aus der beruflichen Vorsorge bei einer Scheidung oder bei einer Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft gerechter aufgeteilt. Wie bisher gilt im Scheidungsfall der Grundsatz der hälftigen Teilung der in den Pensionskassen angesparten Altersguthaben. Neu gilt aber: Massgebender Zeitpunkt ist die Einleitung der Scheidung und nicht mehr das Ende des Scheidungsverfahrens. Wer selber keiner Vorsorgeeinrichtung angeschlossen ist , hat die Option, das Austrittsguthaben an die Auffangeinrichtung BVG zu überweisen und die bei der Scheidung erhaltene Austrittsleistung in eine Rente umzuwandeln (Berechnung des Ausgleichsguthabens auf hypothetischer Austrittsleistung oder Teilung der vorhandenen Rente des einen Ehegatten und Umrechnung in [...]
Dienstleistungen von Unternehmen mit Sitz im Ausland, die in der Schweiz nicht mehrwertsteuerpflichtig sind, unterliegen der Bezugssteuer zum aktuellen MWSt-Satz von 8 Prozent. Diese wird fällig, sofern die Leistung dem Empfängerortprinzip unterliegt und sich der Ort der Leistung im Inland befindet. Dies können Beratungsdienstleistungen von Anwälten, Umsetzungen von Werbeaufträgen, administrative Leistungen, Personalverleih oder auch das Abtreten und Einräumen von immateriellen Rechten (Lizenzgebühren, Kauf von Patenten) sein. Betroffen sind nicht nur mehrwertsteuerpflichtige Gesellschaften, die grundsätzlich bezugssteuerpflichtig sind. Werden Dienstleistungen aus dem Ausland für mehr als CHF 10'000 bezogen, sind auch Privatpersonen oder nicht mehrwertsteuerpflichtige Organisationen bezugssteuerpflichtig. Quelle: Treuandsuisse Up/date Ausgabe 3/16
Bei der Firmenbildung gelten seit 1.7.16 für alle Gesellschaften dieselben Vorschriften. Ausser bei Einzelunternehmen besteht der Firmenname aus einem frei zu bildenden Kern, mit der Ergänzung der entsprechenden Rechtsformangabe (ausgeschrieben oder gemäss der ergänzten Handelsregisterverordnung abgekürzt). Neu wird die Ausschliesslichkeit des Firmennamens für alle Gesellschaften auf die ganze Schweiz ausgedehnt. Ebenfalls vorteilhaft ist, dass der einmal gewählte Firmenname auf unbestimmte Zeit weitergeführt werden kann. Wird die Gesellschaft in eine andere Rechtsform umgewandelt, muss nur der Rechtsformzusatz geändert werden. Quelle: Treuandsuisse Up/date Ausgabe 3/16
Folgende steuerpolitische Massnahmen sollen auf Bundes- und Kantonsebene ab dem 1. Januar 2019 umgesetzt werden: Kapitalgesellschaften können einen kalkulatorischen Zins auf dem Sicherheitseigenkapital als geschäftsmässig begründeten Aufwand abziehen. Die Kantone sind frei, diesen Abzug freiwillig einzuführen. Führen sie ihn ein, müssen sie die Dividendenbesteuerung auf mindestens 60% festsetzen (zinsbereinigte Gewinnsteuer). Es werden einheitliche Regelungen für die Aufdeckung stiller Reserven bei einem Statuswechsel sowie bei Beginn und Ende der Steuerpflicht in der Schweiz eingeführt (sogenannte Step-ups). Nur auf Stufe Kanton werden ab dem 1. Januar 2019 folgende Massnahmen umgesetzt: Die kantonalen Steuerprivilegien für Holding- und Verwaltungsgesellschaften werden aufgehoben. Bei den kantonalen [...]
Bestimmen Sie mit dem Vorsorgeauftrag ihre Zukunft und die Ihres Unternehmens selber. Um das Selbstbestimmungsrecht jeder Person für den Fall einer späteren Urteilsunfähigkeit zu stärken , sieht das Gesetz seit 2013 zwei neue Instrumente vor: den Vorsorgeauftrag und die Patientenverfügung. Ohne Vorsorgeauftrag , greift das gesetzliche Vertretungsrecht des Ehegatten oder eingetragenen Partners. Dieses ist jedoch auf die Bestreitung des Lebensunterhalts und die ordentliche Einkommens- und Vermögensverwaltung beschränkt. Für Geschäfte der ausserordentlichen Vermögensverwaltung ist die Zustimmung der KESB erforderlich. Gegebenenfalls erfolgt die Anordnung einer Beistandschaft. Diese Massnahmen lassen sich mit der Errichtung eines Vorsorgeauftrages vermeiden. Der Vorsorgeauftrag kann die Personensorge [...]
Hier erfahren Sie warum Anwendung der MWST-Info 08 „Privatanteile“ die Steuerbelastung erhöht. Die eidgenössische Steuerverwaltung ESTV hat am 31. Mai 2016 die neue MWST-Info 08 «Privatanteile» publiziert: Neu ist der Begriff «Nahe stehende Personen» umschrieben : Personen, welche aufgrund eines «speziellen Verhältnisses» zum Leistungserbringer von diesem Leistungen zu einem Vorzugspreis beziehen können. Entspricht die Ermässigung einem branchenüblichen Rabatt, wie er auch Dritten gewährt wird, interpretiert die ESTV den zu zahlenden Betrag nicht als Vorzugspreis. Privatanteile bei Geschäftsfahrzeugen: Neu können die durch die Mitarbeiter privat gefahrenen Kilometer mit dem pauschalen Ansatz von monatlich 0.8% des Kaufpreises exkl. MWST zum Normalsatz abgerechnet [...]
Die Schweiz und alle wichtigen Finanzzentren führen den internationalen Standard für den automatischen Informationsaustausch (AIA) ein. Ab 2017 werden Daten gesammelt und ab 2018 zum ersten Mal ausgetauscht. Im Rahmen des AIA werden folgende Daten ausgetauscht: Personalien von Steuerpflichtigen im Ausland mit einem Konto in einem anderen Land als dem Herkunftsstaat Kontonummer und Steueridentifikationsnummer alle Einkommensarten sowie der Saldo des Kontos Daher sollten steuerpflichtige Personen mit nicht deklarierten Vermögenswerten im Ausland, noch im Jahr 2016 eine straflose Selbstanzeige machen, um ein strafloses Nachsteuerverfahren zu erwirken. Sind die Vermögenswerte den Steuerbehörden einmal bekannt, ist die Straflosigkeit der Selbstanzeige nicht mehr [...]
Seit dem 1. Januar 2013 ist das neue Rechnungslegungsrecht in Kraft. Die Unternehmen müssen die neuen Bestimmungen ab dem Geschäftsjahr 2015 anwenden. Die Pflicht zur Erstellung des Anhangs besteht für alle juristischen Personen. Einzelunternehmen und Personengesellschaften sind in der Regel von der Anhangspflicht befreit. Inhalt des Anhangs : Das Gesetz verlangt die Wiedergabe von Angaben über die in der Jahresrechnung angewandten Grundsätze. Ebenfalls werden Angaben, Aufschlüsselungen und Erläuterungen zu Positionen der Bilanz und der Erfolgsrechnung verlangt. Ebenfalls denkbar sind Angaben zur angewendeten Bewertungsmethode der Vorräte oder zur gewählten Abschreibungsmethode beim Anlagevermögen. Daneben sind folgende Neuerungen und Pflichtangaben relevant: Mitarbeiterzahlen Details [...]
Ab 1. Januar 2016 gelten die folgenden Beiträge und Leistungen: 1. Säule, AHV/IV/EO – Beiträge Unselbstständigerwerbende Beitragspflicht: ab 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahrs AHV 8,40 % IV 1,40 % EO 0,45 % Total des AHV-Bruttolohns (ohne Familienzulagen) 10,25 % Je ½ der Prämien zulasten Arbeitgeber / Arbeitnehmer. 1. Säule, AHV/IV/EO – Beiträge Selbstständigerwerbende Maximalsatz 9,65 % Maximalansatz gilt ab einem Einkommen von (pro Jahr) CHF 56 400 Unterer Grenzbetrag (pro Jahr) CHF 9 400 Für Einkommen zwischen 56 400 und 9400 CHF kommt die sinkende Beitragsskala zur Anwendung. Nicht Erwerbstätige und Personen ohne Ersatzeinkommen bezahlen pro Jahr den [...]
Im Bundesbeschluss vom 9. Februar 2014 über die Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur (FABI) war auch die Begrenzung der Fahrtkosten Unselbstständigerwerbender für den Weg zwischen Wohn- und Arbeitsort enthalten. Ab dem 1. Januar 2016 wird dieser Betrag bei der direkten Bundessteuer auf CHF 3000 begrenzt. Steuerfolgen für Pendler : Ab dem 1. Januar 2016 können Pendler die Fahrtkosten bei einem Arbeitsweg von mehr als 10 km, der zweimal pro Tag mit dem Privatauto zurückgelegt wird, nicht mehr abziehen. Der Kanton BS wird die Begrenzung voraussichtlich übernehmen (Vorschlag Regierungsrat). Im Kanton BL ist die Obergrenze bisher kein Thema. Steuerfolgen für [...]
Nutzen Mitarbeitende ein Firmenfahrzeug zu privaten Zwecken , gilt dies nach dem deutschen Umsatzsteuergesetz als entgeltliche Vermietung eines Beförderungsmittels. Diese Leistung muss seit dem 30. Juni 2013 am Ort des Empfängers versteuert werden. Nutzt ein deutscher Angestellter mit Wohnort in Deutschland das Firmenfahrzeug seines schweizerischen Arbeitgebers für Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsort oder für andere Privatfahrten, so muss sich das Schweizer Unternehmen in Deutschland registrieren und im Umfang der deutschen «1-Prozent-Regel» 19 Prozent USt entrichten. Ebenfalls zu beachten sind in diesem Zusammenhang die seit dem 1. Januar 2014 verschärften Zollvorschriften . Das Fahrzeug darf nur noch für Fahrten [...]